Die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) regelt die sichere Verarbeitung personenbezogener Daten von EU-Bürgern. Art. 17 DSGVO regelt die Bedingungen für das Löschen von personenbezogene Daten. Die Löschung hat bspw. zu erfolgen wenn die personenbezogenen Daten nicht mehr für die Zwecke, für die sie erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet wurden, notwendig sind.
Termine / Kontakte löschen
Sie können im eTermin Account im Reiter Account Verwalten > Datenschutz die Aufbewahrungsdauer der Termine und Kontakte definieren, sodass diese automatisch nach der von Ihnen definierten Zeit aus dem eTermin System gelöscht werden.
Hinweis: Gelöschte Termine werden dann auch nicht mehr in der Terminhistorie eines Kunden oder in den Statistiken angezeigt.
Wichtig: Es handelt sich hierbei NICHT um eine rechtliche Empfehlung! Jede Organisation sollte für sich die notwendigen Schritte unternehmen, um DSGVO konform zu arbeiten.
Termine anonymisieren
Termine können jedoch auch anonymisiert werden, anstatt sie zu löschen.
Dazu setzen Sie ein Häckchen bei: Termine anonymisieren anstatt löschen:
Interne Logs
eTermin speichert die Historie des E-Mail Versands und die Anzahl der Zugriffe auf die Buchungsseite. Diese Daten werden nach 30 Tagen gelöscht. Sie können separat entscheiden, diesen Zeitraum zu verringern.
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